Mittels Atemschutzgeräten wird bei den Einsatzkräften der Feuerwehr verhindert, dass Atemgifte über den Atemkreislauf in den Körper gelangen können. Allerdings sind nicht alle Menschen für die Nutzung von Atemschutzgeräten geeignet, was gerade im Feuerwehrdienst ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen kann.

Ehe an einem Atemschutz-Lehrgang teilgenommen werden darf, muss daher gemäß der Vorschriften der österreichischen Feuerwehren die Tauglichkeit zum Atemschutzgeräteträger im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung bescheinigt werden. Eine wiederkehrende Untersuchung zur Bestätigung der Eignung muss spätestens alle fünf Jahre erfolgen.

Vorbereitung

Keine besonderen Vorbereitungsmaßnahmen.